Rechtsanwältin

Nadja Draxinger LL.M.

Rechtsberatung

In den meisten Fällen gehen die Menschen Ehen oder Lebenspartnerschaften mit der Überzeugung ein, gemeinsam eine Familie zu gründen, Vermögenswerte zu schaffen und ein Leben lang zusammen zu bleiben. Aus verschiedenen Gründen müssen sich aber viele Paare früher oder später eingestehen, dass es diese gemeinsame Zukunft nicht mehr geben kann. Sie befinden sich dann in einer seelischen Ausnahmesituation, da oftmals der Verlust der Kinder droht und die finanzielle Zukunft der nächsten Jahre in frage steht.

Die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung und Ehescheidung sind nicht zu vernachlässigen, da das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen und Einkommen gerecht verteilt werden muss oder im schlimmsten Falle Existenzen auf dem Spiel stehen können. Damit kann entweder gemeint sein, dass einer der Partner oder sogar beide Gefahr laufen, soziale Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Genau so gut kann es aber auch sein, dass das gemeinsam und mit viel Mühe aufgebaute Unternehmen droht, infolge der Ehescheidung zugrunde zu gehen. Trotz aller Verletztheit in zwischenmenschlicher Hinsicht gilt es also, auch insoweit eine sachgerechte Lösung zu finden. Fragen der Einkommensermittlung und der Unternehmensbewertung sind in diesem Zusammenhang häufig von maßgeblicher Bedeutung.

Manche schätzen die Unwägbarkeiten gemeinsamer Lebensplanung schon im Vorfeld realistisch ein und entschließen sich, zumindest die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Trennung vorab und ohne Emotionen zu regeln. zu diesem Zwecke sollten bereits vor oder während der Ehe vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, mit denen beide Partner zufrieden sind und der Verdacht, vom anderen übervorteilt zu werden, erst gar nicht aufkommt. Diese sind insbesondere geboten, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht die gewünschte Rechtssicherheit bieten oder die Parteien andere als die gesetzlichen Regelungen wünschen, wie z. B. wenn

  • die Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten haben und einer oder beide ihren Aufenthaltsort in einen anderen Staat verlegen, denn einzelne Regelungen könnten hierdurch unwirksam werden,
  • ein Partner im Geschäft oder im Betrieb des anderen mitarbeitet oder dort investiert, über den üblichen Rahmen hinausgehende Vermögensverschiebungen oder größere Zuwendungen geplant sind,
  • einer oder beide Partner bereits beträchtliches Vermögen mit in die Ehe bringen,
  • einer der Partner Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ist oder wird,
  • sich einer der Partner sich unter Aufgabe der eigenen Berufsaufstiegschancen der Kinderziehung widmet oder
  • die Ehepartner einen Verzicht oder eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen in Vermögensangelegenheiten, insbesondere des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs wünschen usw.

Außerdem kennen, wo auch immer in den verschiedenen Phasen vor, während und nach einer Ehe oder Partnerschaft Rechtsfragen auftauchen, die Beteiligten ihre Rechte häufig nicht. Es sind dies Fragen wie:

  • Wann kann ich mich scheiden lassen?
  • Wie können wir - trotz bestehender Differenzen - das Sorge- und Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder regeln?
  • Worauf sollte ich achten, wenn ich mich trennen oder scheiden lassen will, mich bisher aber nie für unsere Geldanlagen interessiert habe?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum und Vermögen, wenn wir uns scheiden lassen?
  • Was passiert mit Miet-, (Kranken-)Versicherungs- oder Bankverträgen, wenn wir uns trennen oder scheiden lassen? Wer kommt dann für die Grundschulden und gemeinsame Darlehen auf?
  • Wann und inwieweit hafte ich für (Steuer-)Schulden des anderen?
  • Hafte ich für Bankbürgschaften oder Kredite meines Partners, die ich mit unterschrieben habe?
  • Was kann ich tun, wenn mein Partner, nachdem wir uns getrennt haben, die Kredit-/EC-Karte meines Kontos weiter nutzt?
  • Bin ich nach der Trennung verpflichtet, die gemeinsame Steuererklärung weiterhin zu unterschreiben?
  • Was kann ich tun, wenn mein Partner auszieht und sich nicht mehr an der gemeinsamen Miete beteiligt?
  • Was sollte ich tun, wenn ich immer die gemeinsame Steuererklärung unterschrieben habe, obwohl wir schon lange getrennt leben?
  • Was kann ich tun, wenn der geschiedene Ehepartner den Kindesunterhalt nicht zahlt?